Beschreibung
Geruchschutzmaske FFP2 – EN 149: 2001
– Schutz gegen gesundheitsschädliche, unangenehme organische Gerüche und mindergiftige Stäube bis zum 10-fachen des für den Stoff festgelegten Grenzwertes (MAK)
– mit Nasensteg und Aktivkohlefilter
– Nicht wiederverwendbar.
– Einsatzbereich: Abbeizen, Anlösen, Entfetten, gegen unangenehme organische Gerüche, Kleben, Lackieren, Lösemittel, Sprayen, Versprühen von Schädlingsbekämpfungsmitteln, usw.
– Inhalt: 1 Stück
Achtung: Verfalldatum beachten! (ca. 4 Jahre ab Herstellung) – Inhalt: 1 Stück
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